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Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie für Kinder

Online-Abschluss oder kostenloses Angebot - Tel. 089 237 132 90

Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Ja! Bei mehr als der Hälfte aller Kinder ist eine kieferorthopädische Behandlung angeraten. Tendenz steigend!
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gibt 5 kieferorthopädische Indikationsgruppen vor (KIG 1 bis 5) in die Ihr Kind, je nach Schwere der Zahn- und/oder Kieferfehlstellung, eingestuft werden kann. Allerdings kommt die GKV nur für die Schweregrade 3 bis 5 auf und auch dann nur für eine vordefinierte Mindestbehandlung. Die Ihnen entstehenden Mehrkosten sowie die gesamten Behandlungskosten bei einer Einstufung in KIG 1 oder 2 bleiben zu 100% an Ihnen hängen.

Nicht zu vergessen ist, dass auch für Zahnreinigung, allgemeine Zahnbehandlung und Zahnersatz sehr gute Leistungen geboten werden.
Eine professionelle Zahnreinigung ist insbesondere beim Tragen einer festen Zahnspange unbedingt angeraten.
Auch kann leider durch einen Sportunfall oder einen Sturz vom Fahrrad schon bei Kindern und Jugendlichen ein Zahnersatz erforderlich werden.

Mit welchem Alter beginnen kieferorthopädische Behandlungen?

Eine Behandlung beginnt oft im 10ten Lebensjahr. Entscheidend ist der Durchbruch der bleibenden Zähne. Allerdings gibt es viele Ausnahmen welche eine Frühbehandlung im Milchgebiss erforderlich machen. Bei einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte kann auch schon bei Säuglingen mit der Behandlung begonnen werden.

Wann soll mein Kind erstmals zum Kieferorthopäden?

Zahnärzte empfehlen einen Vorsorge-Check beim Kieferorthopäden bereits im Alter von 6 Jahren. In diesem Alter erkennt der Kieferorthopäde bereits ob Behandlungsbedarf bei Ihrem Kind besteht.
Wichtig ist es auf jeden Fall Ihr Kind checken zu lassen, nicht nur weil die GKV nur bis zum 18ten Lebensjahr sich an den Kosten beteiligt, sondern vor allem auch weil sich der Oberkiefer nur im Kindesalter in der Wachstumsphase befindet. Im Erwachsenenalter kann der Kiefer nicht mehr so einfach uns sanft auf die 'richtige Bahn' gebracht werden.

Kieferorthopädie ist bei Kindern doch Kassenleistung!

Das ist richtig, grundsätzlich sollte Kieferorthopädie eine Kassenleistung sein. In der Realität sieht es, wie leider sehr oft im Gesundheitswesen, aber meist anders aus. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich erst ab einer schweren Fehlstellung an den Kosten und es sind lediglich vordefinierte Kassenleistungen erstattungsfähig. Wenn Sie für Ihr Kind eine optisch ansprechende Behandlung und 'sanfte' Behandlung wünschen, so müssen Sie hierfür die Zusatzkosten übernehmen. Gut wenn Sie rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, dann kommt diese größtenteils für Ihre Kosten auf.

Was ist mit meinem Eigenanteil bei der Kassenleistung?

Der Eigenanteil, den die GKV Ihnen von der Erstattung abzieht, beträgt 20% (ab dem 2ten Kind 10%) des Rechnungsbetrages. Dieser Kostenanteil bezieht sich ausschließlich auf die Kassenleistung und wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung nacherstattet.
Eine Zahnzusatzversicherung deckt diesen Kostenanteil nicht, da dieser Ihnen ja von Ihrer GKV zusteht.

Wann bekommt man eine herausnehmbare Zahnspange?

Diese werden bei Frühbehandlungen verwendet. In der Wachstumsphase des Kiefers dienen diese Spangen dazu das Wachstum des Kiefers, je nach Notwendigkeit, unterstützend zu fördern oder zu hemmen.

Dann dient die feste Zahnspange der eigentlichen Behandlung?

Die feste Zahnspange ist der 'Dauerbrenner' bei der kieferorthopädischen Behandlung. Dieses Bracket-System bewegt die Zähne Millimeter um Millimeter in die gewünschte Position.
Das Grundprinzip wird seit Jahrzehnten angewendet. Die Materialien haben sich jedoch hinsichtlich Tragekomfort und Optik stetig weiterentwickelt. Leider ignoriert die Kassenleistung diesen Fortschritt, um so wichtiger ist die Absicherung durch eine gute Zahnzusatzversicherung. Die Mehrkosten können sich sehr schnell in den vierstelligen Bereich bewegen, also sollte Ihre Zahnzusatzversicherung auch bei KIG 3 bis 5 eine Mindestleistung von 1.000€ (oder 500€ pro Kiefer) leisten.

Warum empfiehlt der Zahnarzt Mini-Brackets?

Wir könnten jetzt gemein antworten, dass er mehr verdient. Damit tuen wir dem Kieferorthopäden jedoch unrecht! Mini-Brackets sind wesentlich kleiner als die Kassen-Brackets und erleichtern somit die Zahnpflege maßgeblich.
Ein willkommener Nebeneffekt ist, dass diese Brackets viel dezenter sind und somit Ihrem Kind das Selbstvertrauen nicht nehmen.
In Keramikausführung und in Kombination mit farblosen Bögen anstatt Metallbögen wird die Zahnspange nahezu unsichtbar. Leider kostet alles zusätzlich, gut das Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Was sind Invisalign oder Aligner und Schienen?

Hier handelt es sich um hauchdünne Kunststoffschienen. Diese sind nahezu unsichtbar, leistungsstark und herausnehmbar. Mit Ihnen kann fast jede Zahnfehlstellung behandelt werden. Hauptsächlich wird diese Behandlungsmethode bei Erwachsenen angewendet allerdings wird es auch im Teenageralter immer beliebter. Auch hierfür kommen die meisten Zahnzusatzversicherungen bei Teenagern auf allerdings muss die Behandlung im Vorfeld genehmigt werden.

Darf ich bei laufender Behandlung den Kieferorthopäden wechseln?

Eine kieferorthopädische Behandlung dauert über einen langen Zeitraum. Hier spielt das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen bzw. Ihrem Kind und dem Zahnarzt eine wichtige Rolle. Entstehen Konflikte, so haben Sie grundsätzlich das Recht den Zahnarzt zu wechseln, allerdings nur unter Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie schlüssige Gründe hierzu angeben können so wird Ihre Kasse bestimmt einem Wechsel zustimmen. Ihre private Zahnzusatzversicherung schließt sich sicherlich der Meinung der GKV an.