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Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie für Kinder

Online-Abschluss oder kostenloses Angebot - Tel. 089 237 132 90

Vergleich und Test der besten Zahnzusatzversicherungen für Kinder

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uniVersa uni-dent|Top 90

Zahnversicherung

Der Beitrag
(0-20 Jahre)

13,51 €/ mtl.

Kieferorthopädie
bis zum 21. Lebensjahr

yes Ohne Zuschuss der GKV (KIG 1-2)
90 % max. 2.500 €
yes Bei Vorleistung der GKV (KIG 3-5)
90 % max. 2.500 €.

Leistungsumfang
Kieferorthopädie

Kieferorthopädische Funktionsanalyse

Mini-Brackets

Kunststoff-Brackets

Farblose Bögen

Retainer (Zahnstabilisator)

Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)

Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)

Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen

Inlays

90%
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen
100%

Zahnprophylaxe/
professionelle Zahnreinigung

Bleaching

Ja
100 % bis zu 200 € im Kalenderjahr

Bis zu 200 € innerhalb von 2 Kalenderjahren

Funktions-
diagnostik
Ja
Kieferknochen-
aufbau
Ja
Wartezeiten keine Wartezeit
Leistung ohne Vorleistung der GKV

Ja
20 % werden als fiktive Vorleistung der GKV angesetz

anfängliche Erstattungs-
höchstgrenzen

1. Kalenderjahr 1.000 €
1. - 2. Kalenderjahr 2.500 €
1. - 3. Kalenderjahr 4.000 €
1. - 4. Kalenderjahr 5.500 €

Gebührenordnung für Zahnärzte Bis zum 3,5 fachen Satz
Tarif-
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Zahn- und Kieferregulierung
90 % bis 2.500 Euro

Aufwendungen für zahnärztliche, kieferorthopädische und zahntechnische Leistungen bei versicherten Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Die Altersgrenze entfällt, wenn die kieferorthopädische Behandlung aufgrund eines Unfalls erforderlich wird.

Erstattungsfähig sind insbesondere:

  • Mini-Metall-, Keramik- und Kunststoffbrackets
  • Bracketumfeldversiegelung
  • Unsichtbare Zahnspangen (z. B. Invisalign- oder Aligner-Therapie)
  • Lingualtechnik
  • Festsitzende Retainer
  • Konfektionierte herausnehmbare Geräte
  • Festsitzende Lückenhalter
  • Farbige und farblose Bögen bzw. Teilbögen
  • Thermisch programmierbare oder plastische Bögen/Teilbögen
  • Pendulum-Apparaturen

Zusätzliche Leistungen

  • Chirurgische zahnärztliche Leistungen
    (z. B. Zahnextraktionen, Wurzelspitzenresektionen, Zystenoperationen, Schleimhauttransplantationen, Knochenaufbau, Osteotomien, Sequestrotomien)
  • Zahnärztliche Bildgebung
    (z. B. Röntgen, digitale Volumentomographie)
  • Erstellung eines Heil- und Kostenplans

(Nicht erstattungsfähig ist ein möglicher Eigenanteil, der entsteht, wenn eine kieferorthopädische Behandlung, für die die GKV Leistungen erbringt, nicht planmäßig beendet wird).

Schmerzlindernde Maßnahmen 90 %

Erstattungsfähig sind ärztliche und zahnärztliche Leistungen zur Schmerzlinderung, sofern sie im Zusammenhang mit einer Behandlung stehen.

  • Narkose- und Sedierungsverfahren
    (z. B. Vollnarkose, Analgo-Sedierung/Dämmerschlaf, Lachgas-Sedierung),
  • Akupunktur und Hypnose.

 

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Professionelle Zahnreinigung / Zahnprophylaxe

200 Euro pro Kalenderjahr

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen zur Zahnreinigung und Zahnprophylaxe, insbesondere:

Zahnreinigung

  • Entfernung von Zahnbelägen, Zahnstein und subgingivalen Konkrementen
    (z. B. mit Handinstrumenten, Ultraschall-, Laser- oder Pulverstrahlgeräten)
  • Reinigung der Zahnzwischenräume
  • Entfernung des Biofilms
  • Prothesenreinigung

Zahnprophylaxe

  • Erstellung eines Mundhygienestatus
  • Aufklärung über Ursachen von Zahnerkrankungen und deren Vorbeugung
  • Fluoridierung der Zähne
  • Behandlung überempfindlicher Zähne
  • Fissurenversiegelung
  • Oberflächenpolitur
  • Kariesrisikodiagnostik und Maßnahmen zur Kariesvorbeugung

 

Zahnaufhellung

Maßnahmen zur Zahnaufhellung (z. B. Bleaching), sofern diese durch einen Zahnarzt oder unter dessen Aufsicht durchgeführt werden, bis zu einem Leistungshöchstbetrag von:

200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren

 

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