Eine Behandlung gilt zwar als medizinisch Notwendig, die gesetzliche Krankenversicherung stuft den Behandlungsbedarf jedoch als zu gering ein.
Wenn Sie Ihr Kind lediglich für den Fall absichern wollen, dass Sie nicht alleine auf den gesamten Kosten sitzen bleiben, so können wir Ihnen schwerpunktmäßig folgende Zahnzusatzversicherungen empfehlen.
Preis- Leistungstipp
KIG 1-2
KIG 3-5
Leistungssieger
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
90% max 4.000 €
KIG 3-5
90% max 2.000 €
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
KIG 3-5
Wird Ihr Kind bei der Begutachtung in die KIG Schweregrade 1 oder 2 eingestuft, so lässt die GKV Sie 'im Regen stehen'. Sie alleine müssen für die kieferorthopädischen Massnahmen aufkommen und das bedeutet leider, dass schnell ein Betrag von 2.000 bis 4.000 Euro auf Sie zukommen kann.
Hier steht Ihnen die Zahnzusatzversicherung zur Seite und kommt für diese Kosten ganz oder zum großen Teil auf.
Sollte der Zeitpunkt des Vertragsbeginns und die erstmalige Diagnose einer Zahn- und/oder Kieferfehlstellung sehr nahe beieinander liegen kann es sehr wichtig sein, dass die Zahnzusatzversicherung bereits in den ersten Jahren ausreichenden Versicherungsschutz bietet.
Grundsätzlich gilt eine Wartezeit von 8 Monaten bis überhaupt Versicherungsschutz besteht.