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Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie für Kinder

Online-Abschluss oder kostenloses Angebot - Tel. 089 237 132 90

Vergleich und Test der besten Zahnzusatzversicherungen für Kinder

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uniVersa uni-dent|Top 100

Zahnversicherung

Der Beitrag
(0-20 Jahre)

17,92 €/ mtl.

Kieferorthopädie
bis zum 21. Lebensjahr

yes Ohne Zuschuss der GKV (KIG 1-2)
100 % max. 3.000 €
yes Bei Vorleistung der GKV (KIG 3-5)
100 % max. 3.000 €.

Leistungsumfang
Kieferorthopädie

Kieferorthopädische Funktionsanalyse

Mini-Brackets

Kunststoff-Brackets

Farblose Bögen

Retainer (Zahnstabilisator)

Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)

Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)

Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen

Inlays

100%
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen
100%

Zahnprophylaxe/
professionelle Zahnreinigung

Bleaching

Ja
100 % bis zu 250 € im Kalenderjahr

250 € innerhalb von 2 Kalenderjahren

Funktions-
diagnostik
Ja
Kieferknochen-
aufbau
Ja
Wartezeiten keine Wartezeit
Leistung ohne Vorleistung der GKV

Ja
20 % werden als fiktive Vorleistung der GKV angesetz

anfängliche Erstattungs-
höchstgrenzen

1. Kalenderjahr 1.500 €
1. - 2. Kalenderjahr 3.000 €
1. - 3. Kalenderjahr 4.500 €
1. - 4. Kalenderjahr 6.000 €

Gebührenordnung für Zahnärzte Bis zum 3,5 fachen Satz
Tarif-
informationen
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Die Leistungen der Universa für Kieferorthopädie
im Tarif uni-
dent|top 100

100 % bis zu 3.000 Euro

Aufwendungen für zahnärztliche, kieferorthopädische und zahntechnische Leistungen bei versicherten Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Die Altersgrenze entfällt, wenn die kieferorthopädische Behandlung aufgrund eines Unfalls erforderlich wird.

Erstattungsfähig sind insbesondere:

  • Mini-Metall-, Keramik- und Kunststoffbrackets
  • Bracketumfeldversiegelung
  • Unsichtbare Zahnspangen (z. B. Invisalign- oder Aligner-Therapie)
  • Lingualtechnik
  • Festsitzende Retainer
  • Konfektionierte herausnehmbare Geräte
  • Festsitzende Lückenhalter
  • Farbige und farblose Bögen bzw. Teilbögen
  • Thermisch programmierbare oder plastische Bögen/Teilbögen
  • Pendulum-Apparaturen

Zusätzliche Leistungen

  • Chirurgische zahnärztliche Leistungen
    (z. B. Zahnextraktionen, Wurzelspitzenresektionen, Zystenoperationen, Schleimhauttransplantationen, Knochenaufbau, Osteotomien, Sequestrotomien)
  • Zahnärztliche Bildgebung
    (z. B. Röntgen, digitale Volumentomographie)
  • Erstellung eines Heil- und Kostenplans

(Nicht erstattungsfähig ist ein möglicher Eigenanteil, der entsteht, wenn eine kieferorthopädische Behandlung, für die die GKV Leistungen erbringt, nicht planmäßig beendet wird)

Schmerzstillende Behandlung 100 %

Erstattungsfähig sind ärztliche und zahnärztliche Leistungen zur Schmerzlinderung, sofern sie im Zusammenhang mit einer Behandlung stehen.

  • Narkose- und Sedierungsverfahren
    (z. B. Vollnarkose, Analgo-Sedierung/Dämmerschlaf, Lachgas-Sedierung),
  • Akupunktur und Hypnose.

 

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Zahnprophylaxe bzw. Zahnreinigung

100 % bis zu 250€ im Kalenderjahr

 

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für folgende Leistungen:

Zahnreinigung

Dazu zählen insbesondere:

  • die Entfernung von Zahnbelägen, Zahnstein und subgingivalen Konkrementen mittels Handinstrumenten, Ultraschall-, Laser- oder Pulverstrahlgeräten
  • die Reinigung der Zahnzwischenräume
  • die Entfernung des Biofilms
  • die Reinigung von Prothesen

Zahnprophylaxe

Hierzu gehören unter anderem:

  • die Erstellung eines Mundhygienestatus
  • die Aufklärung über Ursachen von Zahnerkrankungen und deren Vorbeugung
  • die Fluoridierung der Zähne
  • die Behandlung überempfindlicher Zähne
  • Fissurenversiegelungen
  • die Politur der Zahnoberflächen
  • Diagnostik des Kariesrisikos sowie Maßnahmen zur Kariesvermeidung

 

Zahnaufhellung, z.B. Bleaching

100 % bis zu 250 € innerhalb von 2 Kalenderjahren

Erstattungsfähig sind die durch einen Zahnarzt oder unter dessen Aufsicht durchgeführten Maßnahmen zur Zahnaufhellung (z. B. Bleaching).

 

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