Bei einem kieferorthopädischen Schweregrad von 3 bis 5 steht Ihnen grundsätzlich eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung zu.
Leider gibt es viele Behandlungsmethoden und Variationen welche eine Behandlung sanfter, unter Umständen schneller und vor allem angenehmer für Ihr Kind gestalten. Diese Zusatzleistungen tragen Sie selbst oder Sie haben hierfür eine Zahnzusatzversicherung.
Preis- Leistungstipp
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
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Wenn die Krankenkasse für die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes die Kosten übernimmt, so bedeutet dies noch lange nicht, dass auch alle Behandlungsmethoden gedeckt sind. Schon alleine um Ihrem Kind das Lachen nicht zu vermiesen entscheiden sich die meisten Eltern z.B. für Mini-Brackets, Brackets aus Keramik, farblose Bögen oder Invisalign ...
Die Krankenkasse übernimmt nur Bänder aus Edelstahl, an denen Bänder aus Drahtbogen und Haltegummis oder Drähtchen befestigt werden.
Erleichtern Sie Ihrem Kind das Tragen einer Zahnspange. Allerdings kommen hierbei schnell bis zu 2.500€ auf Sie zu ...
... und wer kann Ihnen garantieren, dass die GKV die Grunddeckung der kieferorthopädischen Behandlung übernimmt. Oft benötigt es ein langes Hin und Her zwischen Kieferorthopäden und Krankenkasse mit externer Begutachtung um letztendlich doch nicht in KIG 3 sondern in KIG 2 eingestuft zu werden. Eine gute Zahnzusatzversicherung lässt Sie die Sache gelassen angehen.