Diese Zahnzusatzversicherungen leisten bei medizinischer Notwendigkeit.
Egal ob die gesetzliche Krankenversicherung sich beteiligt (KIG 3-5) oder die kieferorthopädische Behandlung ablehnt (KIG 2). Da Sie kein Hellseher sind machen Sie bei diesen Tarifen nichts verkehrt.
Preis- Leistungstipp
KIG 1-2
KIG 3-5
Leistungstipp
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
90% max 2.500 €
KIG 3-5
90% max 2.500 €
KIG 1-2
90% max 4.000 €
KIG 3-5
90% max 2.000 €
KIG 1-2
KIG 3-5
KIG 1-2
KIG 3-5
Die für jeden am besten geeignete Zahnzusatzversicherung gibt es leider nicht. Wenn Sie sich nicht sicher sind ob Ihr Kind überhaupt eine Spange benötigen wird, so sollten Sie das Risiko der zu viel gezahlten Beiträge minimieren, allerdings reduziert sich dadurch auch die Versicherungsleistung im Falle einer kieferorthopädischen Behandlung.
Ansonsten sollten Sie abwägen in welcher Höhe Sie sich an den Behandlungskosten beteiligen können. Wenn Sie eine Kostenübernahme zu 100% durch die Zahnzusatzversicherung anstreben, so müssen Sie entsprechend höhere Versicherungsbeiträge entrichten.
Der optimale Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung ist nicht voraussehbar und hängt vom Entwicklungsstand des Gebisses und vom Ausmaß der Zahn- oder Kieferfehlstellung ab. Festsitzende Zahnspangen verursachen die größten Kosten werden jedoch zumeist erst nach dem Zahnwechsel eingesetzt. Die Erstattungshöchstsätze der ersten, meist vier, Versicherungsjahre kommen somit in der Regel nicht mehr zu tragen.